AGB's - Zauberer René Dubach

Gültigkeit: ab Januar 2012

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Geschäftsabwicklung von Zauberer René Dubach zur Anwendung.

Vertrag

Der Vertrag wird von René Dubach oder Marina Fresenga (Marina-Events) in elektronischer oder zweifach gedruckter Ausführung ausgestellt und dem Veranstalter zur Gegenzeichnung oder elektronischer Bestätigung schriftlich zugestellt. Wird der Vertrag ohne entsprechenden Bescheid nicht innerhalb von 7 Tagen retourniert, sind die Abmachungen für den Zauberer nicht mehr bindend.

Technische Voraussetzungen

Die Technik - soweit sie die Beleuchtung und gegebenenfalls eine Verstärkeranlage betrifft - ist Sache des Veranstalters. Die Güte der technischen Voraussetzungen ist ausschlaggebend für die Qualität der Darbietung. Für die Beschallung von Anlässen mit bis zu 200 Gästen bringt René Dubach seine eigene, mobile Anlage mit.

Präsentationsfläche

Für eine professionelle Präsentation wird eine Fläche von 4x2 m benötigt. Im Interesse sowohl des Veranstalters, wie auch von René Dubach, sollte diese Fläche an geeigneter Stelle sein (Licht, Stromanschluss, etc.). Allfällige Vorabsprachen mit dem Zauberer sind empfehlenswert.

Ton- oder Bildaufzeich

Ohne spezielle Einwilligung von René Dubach sind Ton- oder Bildaufzeichnungen während der Vorstellung untersagt. Die entsprechende Information an die Gäste erfolgt durch den Veranstalter.

Programm

René Dubach ist in der Zusammenstellung seines Programms grundsätzlich frei. Absprachen zur Optimierung der gesamten Veranstaltung zwischen dem Veranstalter und dem Zauberer sind erstrebenswert. Die Vorstellung beginnt vereinbarungsgemäss pünktlich. Verspätungen bis maximal 30 Minuten sind nur dann möglich, wenn keine anderen Engagements beeinträchtigt werden, und René Dubachs Zeitplan dies überhaupt ermöglicht. Nach einer allfälligen Verschiebung des Programmablaufes von 30 Minuten werden für jede weitere Viertelsunde Wartezeit CHF 50.00 in Rechnung gestellt. René Dubach kann für Verspätungen aufgrund erschwerender Umstände (Verkehrsstau, technische Pannen, etc.) nicht belangt werden. Eine entsprechende, möglichst rechtzeitige Information des Zauberers an den Veranstalter wird vorausgesetzt.

Qualität der Darbietung/ Verhalten des Künstlers

René Dubach verzaubert Ihre Gäste mit professionellem Können und bestmöglichen Einsatz und Engagement. Er unterstützt den Veranstalter, dem Anlass den gewünschten Rahmen zu geben. Gäste werden nie brüskiert oder bloss gestellt. René Dubach verpflichtet sich zu absoluter Professionalität, welche allfälligen Alkohol- oder Drogenkonsum vor oder während des Auftritts völlig ausschliesst. Bei Zuwiderhandlung wird eine Konventionalstrafe bis zur höhe der vereinbahrten Gage fällig.

Gage

Die Höhe der Gage inklusive allfälliger Optionskosten ist im Vertrag umschrieben. Alle Forderungen sind nach der Vorstellung gegen entsprechende Quittung bar zu bezahlen. Rechnungen sind in Ausnahmen möglich und werden mit einer Administrationspauschale von CHF 70.00 elektronisch in Rechnung gestellt.

Garderobe

Der Veranstalter stellt einen abschliessbaren, beleuchteten - und wenn nötig geheizten - Raum als Garderobe zur Verfügung, andernfalls ist der Veranstalter haftbar.

Verpflegung

Der Veranstalter übernimmt die Kosten für eine angemessene Verpflegung für René Dubach und seine Begleitung. Die Anzahl Personen wird im Vertrag festgehalten.

Werbung

Sache des Veranstalters. Originalunterlagen für René Dubach stehen unter www.zaubereien.ch unter «Downloads» zur Verfügung.

Nichteinhaltung des Vertrages

Verhinderungsgründe wie Todesfall in der Familie, Krankheit (mit Arztzeugnis) oder andere unvorhergesehene Ursachen (mit offiziellem Attest) haben keinen Schadensanspruch seitens des Veranstalters zur Folge. René Dubach ist für einen vergleichbaren Ersatz bemüht, aber nicht verpflichtet.

Vertragsauflösung

Eine Vertragsauflösung bis 48 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin ist für beide Seiten möglich, dabei werden dem Veranstalters 1/3 der vereinbarten Gage als Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt. Danach ist die volle Gage in jedem Fall zu begleichen

Gerichtsstand

Gerischtstand ist Frick/AG